Was ist B-Ware ?

Bei als "B-Ware" definierten Waren handelt es sich nicht automatisch um in Gebrauch genommene Artikel. Dies gilt auch für Sonderangebote und Zweite-Wahl-Artikel, die als neu verkauft werden. B-Ware ist in aller Regel nicht gebraucht, sondern lediglich leicht beschädigt bzw. es fehlt ihr die Originalverpackung. Ein erhöhtes Risiko, dass ein Mangel vorliegt, wenn die Ware ausgepackt oder vorgeführt wird, entsteht dadurch aber nicht. Bei Artikeln, die als "B-Ware" vertrieben werden, handelt es sich nur dann um gebrauchte Ware, wenn diese bereits ihrem gewöhnlichen Verwendungszweck zugeführt, mithin tatsächlich gebraucht wurden (OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2014, Az.: 4 U 102/13).